Hund · Stand 10.08.2026
Kreuzband-OP Hund: was auf der Rechnung steht
Nr. 874 ist die Operation. Bildgebung, Narkose, Narkoseüberwachung, Infusion und stationäre Unterbringung kommen dazu - deshalb liegt die Rechnung ein Mehrfaches über dem Einfachsatz der Haupt-Ziffer.
Nr. 874, netto, ohne alles andere.
Faktor 2 bis 3, Material 150,00 bis 400,00 €, inklusive 19 % Umsatzsteuer.
Die Beträge sind amtlich. Welche Positionen zu dieser Behandlung gehören, ist ein Vorschlag von uns und wird gerade von einer Tierärztin geprüft. Deine Rechnung kann abweichen, weil jeder Fall anders liegt - deshalb steht hier der Rechenweg und nicht nur eine Zahl.
Der Rechenweg, Position für Position
| Nr. | Leistung nach GOT | Einfachsatz | Anzahl | Faktor | Netto |
|---|---|---|---|---|---|
| 16 | Allgemeine Untersuchung mit Beratung, Hund, Katze, Frettchen | 23,62 | 1 | 2 | 47,24 |
| 166 | Erste und zweite Röntgenaufnahme, jeweils | 26,53 | 2 | 2 | 106,12 |
| 337 | Inhalationsnarkose Hund, Katze, Frettchen | 61,57 | 1 | 2 | 123,14 |
| 281 | Narkoseprotokoll einfach, je angefangene 15 Minuten | 12,19 | 4 | 2 | 97,52 |
| 874 | Kreuzbandoperation | 230,89 | 1 | 2 | 461,78 |
| 234 | Infusion per Schwerkraft | 42,00 | 1 | 2 | 84,00 |
| 83 | Stationäre Unterbringung pro Tag ohne Behandlung und ohne Futterkosten, Hund | 19,08 | 2 | 2 | 76,32 |
| Gebühren | 996,12 | ||||
| § 7 Absatz 2 | Implantat, Narkosemittel, Antibiotikum, Schmerzmittel | 150,00 | |||
| Netto | 1.146,12 | ||||
| Umsatzsteuer 19 % | 217,76 | ||||
| Brutto, typischer Fall | 1.363,88 |
Was den Betrag nach oben treibt
- Der Faktor. Die Höhe der einzelnen Gebühr bemisst sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach dem Einfachen bis Dreifachen des Gebührensatzes.
- Notdienst. Für Leistungen, die bei Nacht, am Wochenende oder an einem Feiertag im Rahmen eines tierärztlichen Notdienstes erbracht werden, erhöhen sich die einfachen Gebührensätze nach § 2 Absatz 1 Satz 1 auf …
- Material und Arzneimittel. Sie stehen nicht in der Verordnung und werden daneben berechnet.
§ 4 Absatz 2 Die Notdienstgebühr darf in der gleichen Angelegenheit nur einmal erhoben werden, auch wenn mehrere Tiere eines Tierhalters im Rahmen des Notdienstes tierärztlich versorgt werden müssen.
Prüfen statt schätzen
Wenn du eine Rechnung in der Hand hast: nach § 7 Absatz 4 muss jede Position die laufende Nummer des Gebührenverzeichnisses tragen. Ohne diese Nummer kannst du nicht nachvollziehen, was berechnet wurde - und dann ist die Rechnung formell unvollständig.
Zur Rechnungsprüfung · Eigene Positionen rechnen
Häufige Fragen
Warum weicht meine Rechnung von dieser Spanne ab?
Darf mein Tierarzt einfach den dreifachen Satz nehmen?
Warum ist die Umsatzsteuer extra?
Sind Medikamente und Material da schon drin?
Und wenn es nachts oder am Wochenende war?
Was mache ich, wenn mir die Rechnung zu hoch vorkommt?
Zahlt eine Tierkrankenversicherung das?
Kann ich das noch versichern?
Die ehrliche Antwort hängt an einem Datum, nicht an einem Tarif. Tierkrankenversicherungen haben eine Wartezeit von in der Regel drei Monaten, und Vorerkrankungen bleiben dauerhaft ausgeschlossen. Wir verkaufen keine Versicherung gegen eine Rechnung, die schon da ist.
Diagnose liegt vor
Für dieses Leiden ist das Tier nicht mehr versicherbar. Wir zeigen dir hier keinen Versicherungslink, sondern was du an der Rechnung prüfen kannst.
Noch keine Diagnose
Das Fenster ist offen, aber es schließt mit dem ersten Befund. Die Wartezeit läuft ab Vertragsbeginn, nicht ab dem Schaden.
Vergleich folgt
Jungtier
Der günstigste Zeitpunkt, und bei manchen Anbietern ohne Wartezeit. Hier entsteht der Unterschied über die gesamte Lebensdauer.
Welpen- und Kittenrechner folgt
Du musst das nicht allein klären
Wenn du unsicher bist, gibt es Stellen, die deine Rechnung fachlich prüfen - unabhängig von uns und näher dran als jede Website.
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Woher die Zahlen kommen
Jede Zahl auf dieser Seite stammt aus der amtlichen Fassung der Gebührenordnung. Wir haben sie maschinell übernommen und prüfen täglich, ob sich die Quelle geändert hat.
- Rechtsgrundlage
- Tierärztegebührenordnung vom 15. August 2022 (BGBl. I S. 1401)
- Stand der Fassung
- Geändert durch Art. 2 V v. 15.3.2023 I Nr. 70, in Kraft seit 22.11.2022
- Gebührenverzeichnis
- BGBl. I 2022, 1404 - 1435
- Umfang
- 1.005 Positionen, Nummer 1 bis 1006
- Prüfsumme der Quelldatei
- c7bdcfa9b699280d665b372974108dd1
- Zuletzt geprüft
- 10.08.2026
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