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Stand 10.08.2026

Wie wir rechnen, und woran du uns messen kannst

Eine Seite über Geld muss zeigen, woher ihre Zahlen kommen. Sonst ist jede davon Behauptung. Hier steht der ganze Weg, von der amtlichen Datei bis zur Zahl auf der Seite.

Schritt 1: die amtliche Fassung, unverändert

Wir laden die Gebührenordnung als amtliche XML-Datei und lesen daraus alle 1.005 Gebührenpositionen mit ihrer laufenden Nummer, dem Leistungstext und dem einfachen Satz. Kein Abtippen, keine Auswahl, keine Interpretation. Von der Datei bilden wir eine Prüfsumme, damit jederzeit belegbar ist, mit welcher Fassung wir gerechnet haben.

Die Nummer 481 fehlt. Nicht bei uns, sondern in der Verordnung selbst. Wir lassen die Lücke stehen, statt sie stillschweigend zu schließen.

Schritt 2: die Rechenregeln, wörtlich

Aus den Paragrafen haben wir 13 Regeln herausgezogen, nach denen aus einem Satz ein Rechnungsbetrag wird - Faktorrahmen, Notdienst, Notdienstgebühr, Wegegeld, Umsatzsteuer, Material, Doppelbewertungsverbot. Jede dieser Regeln trägt das wörtliche Zitat aus der Verordnung mit sich, aus dem sie stammt. Deshalb steht auf unseren Seiten unter jeder Aussage ein Paragraf und nicht nur eine Behauptung.

§ 2 Absatz 1 Die Höhe der einzelnen Gebühr bemisst sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach dem Einfachen bis Dreifachen des Gebührensatzes.

§ 4 Absatz 1 Für Leistungen, die bei Nacht, am Wochenende oder an einem Feiertag im Rahmen eines tierärztlichen Notdienstes erbracht werden, erhöhen sich die einfachen Gebührensätze nach § 2 Absatz 1 Satz 1 auf das Zweifache und nach Maßgabe des § 2 …

Schritt 3: Bündel statt Einzelziffern

Eine echte Behandlung besteht aus mehreren Positionen. Für jede Behandlung, die wir zeigen, ist deshalb hinterlegt, welche Positionen in welcher Anzahl zusammenkommen. Die Beträge dazu sind amtlich. Die Zusammenstellung ist eine fachliche Entscheidung - und die liegt noch nicht vor. Bis eine Tierärztin sie geprüft und freigegeben hat, steht auf jeder betroffenen Seite ein Hinweis. Wir schreiben nicht „geprüft", solange nichts geprüft ist.

Schritt 4: kein Sprachmodell kennt einen Preis

Erklärtexte auf dieser Seite entstehen teils maschinell. Zahlen nie. Jeder Betrag wird beim Bauen der Seite aus der Datendatei eingesetzt und aus den Regeln berechnet - ein Sprachmodell bekommt Preise nie zu Gesicht und kann deshalb auch keine erfinden. Das ist kein Qualitätsversprechen, sondern eine bauliche Eigenschaft.

Schritt 5: täglicher Abgleich

Einmal am Tag laden wir die Quelldatei erneut und vergleichen die Prüfsumme. Ändert sich die Verordnung, schlägt das an, und die Seiten werden erst nach einer Sichtprüfung neu gebaut. Das ist relevant: die Gebührenordnung wird derzeit überprüft, eine neue Fassung wird für die kommenden Jahre erwartet. Seiten, auf denen Preise als Text stehen, sind an diesem Tag falsch. Unsere nicht.

Was wir bewusst nicht tun

Woher die Zahlen kommen

Jede Zahl auf dieser Seite stammt aus der amtlichen Fassung der Gebührenordnung. Wir haben sie maschinell übernommen und prüfen täglich, ob sich die Quelle geändert hat.

Rechtsgrundlage
Tierärztegebührenordnung vom 15. August 2022 (BGBl. I S. 1401)
Stand der Fassung
Geändert durch Art. 2 V v. 15.3.2023 I Nr. 70, in Kraft seit 22.11.2022
Gebührenverzeichnis
BGBl. I 2022, 1404 - 1435
Umfang
1.005 Positionen, Nummer 1 bis 1006
Prüfsumme der Quelldatei
c7bdcfa9b699280d665b372974108dd1
Zuletzt geprüft
10.08.2026

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