GOT-Rechner
Position wählen, Faktor setzen, rechnen. Der Rechner hält sich an den Rahmen der Verordnung und sagt es, wenn eine Eingabe außerhalb liegt.
§ 2 Absatz 1 Die Höhe der einzelnen Gebühr bemisst sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach dem Einfachen bis Dreifachen des Gebührensatzes.
§ 4 Absatz 1 Für Leistungen, die bei Nacht, am Wochenende oder an einem Feiertag im Rahmen eines tierärztlichen Notdienstes erbracht werden, erhöhen sich die einfachen Gebührensätze nach § 2 Absatz 1 Satz 1 auf das Zweifache und nach Maßgabe des § 2 …
§ 10 Absatz 2 Das Wegegeld beträgt bei eigener Benutzung eines Kraftfahrzeuges je Doppelkilometer 3,50 Euro, insgesamt jedoch mindestens 13 Euro. Werden auf einer Fahrt mehrere Tierhalter besucht, so ist das Wegegeld anteilig zu berechnen.