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Tiermedizin, aber richtig

Deine Rechnung, Position für Position nachgerechnet

Andere nennen dir eine Spanne. Wir rechnen deine konkrete Rechnung nach: für jede Zeile den Faktor, gegen den Rahmen der Verordnung, mit dem Paragrafen an jeder Aussage.

Bleibt bei dir

Die Prüfung läuft vollständig in deinem Browser. Deine Eingaben werden nicht übertragen, nicht gespeichert und nicht ausgewertet. Schließt du die Seite, ist alles weg.

1. Die Positionen deiner Rechnung

Übertrag die Zeilen mit laufender Nummer. Den Betrag netto eintragen, also ohne Umsatzsteuer - der steht auf der Rechnung meist in einer eigenen Spalte.

Nr.AnzahlBetrag nettoLeistung laut Verzeichnis

2. Was sonst noch auf der Rechnung steht

3. Der Befund

Trag oben mindestens eine Position ein.

4. Von einer Tierärztin ansehen lassen

Die Rechnung oben ist maschinell nachgerechnet: Faktoren, Rahmen, Nebenkosten, Summe. Was eine Maschine nicht beurteilen kann, ist der Fall - ob die Leistungen zueinander passen und ob etwas fehlt oder doppelt steht.

Was wir versprechen, und was nicht

Das Ansehen ist kostenlos. Wir nennen dir bewusst keine Frist, weil wir das gerade aufbauen und nichts zusagen wollen, was wir nicht halten. Wenn du eine Rechnung mit Zahlungsfrist hast, warte nicht auf uns - unter Anlaufstellen stehen Stellen, die dazu verpflichtet sind.

Das wird übermittelt

Bis hierher hat deine Rechnung dein Gerät nicht verlassen. Erst mit dem Absenden geht sie raus, und zwar genau das:

Du musst die Positionen nicht abtippen - ein Foto der Rechnung reicht. Wenn du beides schickst, umso besser.

Trag oben Positionen ein, dann siehst du hier, was übermittelt würde.

Bis zu drei Aufnahmen oder ein PDF. Fotos werden vor dem Senden auf deinem Gerät verkleinert.

Wir speichern die Einreichung nicht auf dieser Seite. Sie geht per E-Mail an uns, wird dort bearbeitet und danach gelöscht. Du kannst jederzeit verlangen, dass wir sie sofort löschen - eine Zeile an die Adresse im Impressum genügt.

Was geprüft wird, und woraus

Jede Aussage im Befund hängt an einem Satz der Verordnung. Hier stehen sie vollständig.

Faktor im Rahmen

Der berechnete Betrag geteilt durch den einfachen Satz ergibt den Faktor. Tagsüber ist das Einfache bis Dreifache zulässig.

§ 2 Absatz 1 Die Höhe der einzelnen Gebühr bemisst sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach dem Einfachen bis Dreifachen des Gebührensatzes.

Notdienst-Rahmen

Im tierärztlichen Notdienst gilt stattdessen das Zwei- bis Vierfache, dazu die Notdienstgebühr.

§ 4 Absatz 1 Für Leistungen, die bei Nacht, am Wochenende oder an einem Feiertag im Rahmen eines tierärztlichen Notdienstes erbracht werden, erhöhen sich die einfachen Gebührensätze nach § 2 Absatz 1 Satz 1 auf das Zweifache und nach Maßgabe des § 2 …

Notdienstgebühr nur einmal

Auch bei mehreren Tieren desselben Halters darf sie in derselben Angelegenheit nur einmal erhoben werden.

§ 4 Absatz 2 Die Notdienstgebühr darf in der gleichen Angelegenheit nur einmal erhoben werden, auch wenn mehrere Tiere eines Tierhalters im Rahmen des Notdienstes tierärztlich versorgt werden müssen.

Abweichung nur mit Vereinbarung

Über den Rahmen hinaus darf nur abgerechnet werden, wenn das vorher in Textform vereinbart wurde.

§ 5 Absatz 1 Überschreitungen des Dreifachen der Gebührensätze oder eine Unterschreitung der einfachen Gebührensätze sind im begründeten Einzelfall vor Erbringen der Leistung der Tierärztin oder des Tierarztes zu vereinbaren.

Wegegeld und Mindestbetrag

Je Doppelkilometer ein fester Satz, insgesamt jedoch mindestens der Mindestbetrag.

§ 10 Absatz 2 Das Wegegeld beträgt bei eigener Benutzung eines Kraftfahrzeuges je Doppelkilometer 3,50 Euro, insgesamt jedoch mindestens 13 Euro. Werden auf einer Fahrt mehrere Tierhalter besucht, so ist das Wegegeld anteilig zu berechnen.

Umsatzsteuer kommt obendrauf

Die Sätze im Verzeichnis sind netto. Die Steuer wird gesondert ausgewiesen.

§ 1 Absatz 3 In den im Gebührenverzeichnis aufgeführten Gebührensätzen ist die Umsatzsteuer nicht enthalten.

Laufende Nummer ist Pflicht

Ohne die Nummer der Leistung lässt sich der Faktor nicht nachrechnen.

§ 7 Absatz 4 Die Rechnung muss mindestens enthalten: 1. das Datum der Erbringung der Leistung, 2. die Tierart, für die die Leistung erbracht worden ist, 3. die Diagnose oder den Grund der Konsultation der Tierärztin oder des Tierarztes, 4.

Keine Doppelbewertung

Was Bestandteil einer anderen Leistung ist, darf nicht zusätzlich berechnet werden.

§ 6 Eine Gebühr darf für eine Leistung nicht berechnet werden, die nach den Leistungsansätzen des Gebührenverzeichnisses Teil einer anderen Leistung ist, wenn für letztere eine Gebühr berechnet wird.

Was diese Prüfung nicht kann

Sie rechnet nach, sie beurteilt nicht. Ob eine Leistung medizinisch nötig war, steht nicht in der Gebührenordnung und kann hier niemand entscheiden. Ein Faktor am oberen Rand ist zulässig, wenn der Fall es hergab - die Verordnung nennt dafür ausdrücklich Schwierigkeit, Zeitaufwand, Zeitpunkt, Wert des Tieres und örtliche Verhältnisse.

Was hier auffällt, ist deshalb kein Vorwurf, sondern eine Frage, die du sachlich stellen kannst. Wer dir darüber hinaus hilft, steht unter Anlaufstellen.

Woher die Zahlen kommen

Jede Zahl auf dieser Seite stammt aus der amtlichen Fassung der Gebührenordnung. Wir haben sie maschinell übernommen und prüfen täglich, ob sich die Quelle geändert hat.

Rechtsgrundlage
Tierärztegebührenordnung vom 15. August 2022 (BGBl. I S. 1401)
Stand der Fassung
Geändert durch Art. 2 V v. 15.3.2023 I Nr. 70, in Kraft seit 22.11.2022
Gebührenverzeichnis
BGBl. I 2022, 1404 - 1435
Umfang
1.005 Positionen, Nummer 1 bis 1006
Prüfsumme der Quelldatei
c7bdcfa9b699280d665b372974108dd1
Zuletzt geprüft
10.08.2026

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