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Rechnung verstehen

Notdienst: warum nachts eine andere Rechnung gilt

Im tierärztlichen Notdienst gelten andere Sätze und eine zusätzliche Gebühr. Was genau anders ist und welche Regel dir am Ende Geld sparen kann.

Von Matthias GandkeStand 10.08.20265 Minuten

Es ist halb elf abends, dem Hund geht es schlecht, und irgendwo zwischen Sorge und Autofahrt denkt niemand an Gebührensätze. Am nächsten Tag liegt die Rechnung auf dem Tisch und ist deutlich höher als erwartet. Das ist meistens kein Fehler, sondern Paragraf 4.

Was im Notdienst gilt

(1) Für Leistungen, die bei Nacht, am Wochenende oder an einem Feiertag im Rahmen eines tierärztlichen Notdienstes erbracht werden, erhöhen sich die einfachen Gebührensätze nach § 2 Absatz 1 Satz 1 auf das Zweifache und nach Maßgabe des § 2 Absatz 1 Satz 2 bis auf das Vierfache. In den Fällen des Satzes 1 steht der Tierärztin oder dem Tierarzt daneben und abweichend von § 2 Absatz 1 Satz 1 eine Notdienstgebühr in Höhe von 50 Euro zu.

Zwei Änderungen auf einmal. Statt des Rahmens von einfach bis dreifach gilt zwei- bis vierfach. Und zusätzlich kommt eine Notdienstgebühr von 50,00 € dazu.

Rechnerisch heißt das: die untere Grenze im Notdienst ist das, was tagsüber die Mitte wäre. Eine Leistung, die tagsüber einfach angesetzt 23,62 € kostet, startet nachts beim Doppelten - bevor überhaupt etwas anderes passiert ist.

Wann ist es überhaupt Notdienst

Der Paragraf nennt drei Zeiträume: bei Nacht, am Wochenende oder an einem Feiertag, und zwar im Rahmen eines tierärztlichen Notdienstes. Die Zeitfenster stehen an anderer Stelle:

(2) Der Zeitpunkt des Erbringens der Leistung ist besonders zu berücksichtigen, wenn die Leistung in einem der folgenden Zeiträume erbracht wird: 1. täglich im Zeitraum von 18 Uhr bis 8 Uhr des jeweils folgenden Tages (Nacht), 2. am Wochenende im Zeitraum von freitags 18 Uhr bis 8 Uhr des jeweils folgenden Montags (Wochenende) sowie 3. an gesetzlichen Feiertagen im Zeitraum von 0 Uhr bis 24 Uhr (Feiertag). Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 gilt nicht, sofern für Leistungen, die bei Nacht, am Wochenende oder an einem Feiertag erbracht werden, in der Anlage besondere Gebühren vorgesehen sind. Satz 1 gilt nicht für Leistungen, die im Rahmen der regulären Sprechstunden, auch nach Vereinbarung, in einer tierärztlichen Praxis, Tierärztlichen Klinik oder sonstigen tierärztlichen Einrichtung erbracht werden.

Wichtig ist die Unterscheidung, die viele überraschen dürfte: Notdienst ist die organisierte Versorgung außerhalb der Sprechzeiten. Wenn du dagegen bei deiner Praxis anrufst und darum bittest, dass jemand am Sonntag extra für dich da ist, ist das rechtlich etwas anderes - dann greift der Zuschlag auf Verlangen:

(3) Für Leistungen, die auf Verlangen des Tierhalters bei Nacht, am Wochenende oder an einem Feiertag erbracht werden, erhöhen sich die einfachen Gebührensätze nach Absatz 1 um 100 Prozent und bei landwirtschaftlich genutzten Tieren, die der Erwerbstätigkeit ihres Halters dienen, um 75 Prozent.

Beides führt zu einer höheren Rechnung, aber über verschiedene Wege. Auf der Rechnung sollte erkennbar sein, welcher der beiden Fälle vorlag.

Die Regel, die dir Geld sparen kann

Es gibt einen Satz in Paragraf 4, den kaum jemand kennt, und er ist bares Geld wert, wenn mehrere Tiere im Haushalt leben:

(2) Die Notdienstgebühr darf in der gleichen Angelegenheit nur einmal erhoben werden, auch wenn mehrere Tiere eines Tierhalters im Rahmen des Notdienstes tierärztlich versorgt werden müssen.

Nur einmal. Wer nachts mit zwei Katzen in die Klinik fährt, zahlt die Notdienstgebühr trotzdem einmal, nicht zweimal. Steht sie zweimal auf der Rechnung, ist das ein sachlicher Punkt für ein freundliches Gespräch.

Und es gibt einen zweiten, weicheren Satz: von der Erhebung der Notdienstgebühr kann im begründeten Einzelfall abgesehen werden. Ein Anspruch ist das nicht - aber es zeigt, dass die Verordnung Spielraum kennt.

Was auf der Rechnung dazukommen kann

Neben Gebühren und Notdienstgebühr gibt es zwei Posten, die regelmäßig übersehen werden.

Material und Arzneimittel. Sie stehen gar nicht in der Gebührenordnung:

(2) Neben den Gebühren für Leistungen nach dem Gebührenverzeichnis können nur Entschädigungen, Auslagen, Entgelte für Arzneimittel und für verbrauchtes sowie abgegebenes Material berechnet werden.

Gerade im Notfall ist das relevant, weil Infusionen, Narkosemittel und Schmerzmittel schnell zusammenkommen.

Wegegeld, falls jemand zu dir gefahren ist: 3,50 € je Doppelkilometer, insgesamt aber mindestens 13,00 €. Der Mindestbetrag ist der Grund, warum ein Besuch um die Ecke nicht billiger wird als einer im Nachbardorf.

Ein echtes Beispiel

Die Magendrehung Hund im Notdienst ist der Fall, an dem sich alles zeigt: eine Notoperation, mehrere Stunden Überwachung, Infusion, stationäre Unterbringung. Als vollständiges Bündel liegt sie bei 2.132,91 € brutto, im oberen Bereich bei 3.220,71 €.

Der Einfachsatz der Hauptposition allein - 470, Magenaufgasung/Magendrehung-Operation, Hund, einschließlich Fixation - beträgt 256,55 €. Diese Zahl steht in jeder Tabelle im Netz. Auf keiner Rechnung steht sie.

Was du tun kannst

Im Moment selbst: nichts, und das ist auch richtig so. Danach lohnt sich der Blick auf drei Dinge - ob die Notdienstgebühr einmal oder mehrfach berechnet wurde, ob der angesetzte Faktor im Rahmen von zwei bis vier liegt, und ob jede Position ihre laufende Nummer trägt.

Häufige Fragen

Ist jeder Abendtermin automatisch Notdienst?
Nein. Notdienst ist die organisierte Versorgung außerhalb der Sprechzeiten. Wird außerhalb der Sprechzeit auf dein ausdrückliches Verlangen behandelt, greift stattdessen ein Zuschlag von 100 Prozent auf die einfachen Sätze.
Zahle ich die Notdienstgebühr pro Tier?
Nein. Sie darf in derselben Angelegenheit nur einmal erhoben werden, auch wenn mehrere Tiere desselben Halters im Notdienst versorgt werden.
Kann die Notdienstgebühr entfallen?
Ja, die Verordnung lässt das im begründeten Einzelfall ausdrücklich zu. Ein Anspruch darauf besteht aber nicht.

Du musst das nicht allein klären

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Woher die Zahlen kommen

Jede Zahl auf dieser Seite stammt aus der amtlichen Fassung der Gebührenordnung. Wir haben sie maschinell übernommen und prüfen täglich, ob sich die Quelle geändert hat.

Rechtsgrundlage
Tierärztegebührenordnung vom 15. August 2022 (BGBl. I S. 1401)
Stand der Fassung
Geändert durch Art. 2 V v. 15.3.2023 I Nr. 70, in Kraft seit 22.11.2022
Gebührenverzeichnis
BGBl. I 2022, 1404 - 1435
Umfang
1.005 Positionen, Nummer 1 bis 1006
Prüfsumme der Quelldatei
c7bdcfa9b699280d665b372974108dd1
Zuletzt geprüft
10.08.2026

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