Änderungen an der Gebührenordnung
Ändert sich die Verordnung, ändern sich an einem Tag alle Beträge auf dieser Seite. Deshalb steht keine Zahl im Text, sondern jede kommt aus der amtlichen Fassung - und ein Wächter sieht täglich nach, ob sich die Quelle bewegt hat.
Tierärztegebührenordnung vom 15. August 2022 (BGBl. I S. 1401)
Die Quelle war unverändert.
Was bisher passiert ist
| Datum | Was | Fundstelle |
|---|---|---|
| 10.08.2026 | Alle Positionen des Gebührenverzeichnisses maschinell aus der amtlichen Fassung übernommen, dazu 13 Rechenregeln mit wörtlichem Zitat und Paragraf. | Diese Seite |
| 15.03.2023 | Änderung durch Artikel 2 der Verordnung vom 15. März 2023. Das ist der aktuelle Stand. | BGBl. I Nr. 70 |
| 22.11.2022 | Textnachweis ab diesem Tag. Ab hier gilt die Fassung, aus der wir rechnen. | BGBl. I 2022, 1404 - 1435 |
| 15.08.2022 | Die Tierärztegebührenordnung wird erlassen. | BGBl. I S. 1401 |
Wie der Abgleich läuft
Wir laden täglich die amtliche Fassung von www.gesetze-im-internet.de und bilden ihre Prüfsumme. Stimmt sie mit der Summe überein, aus der wir gerechnet haben, ist nichts passiert. Weicht sie ab, schlägt der Wächter an und die Seite wird erst nach einer Sichtprüfung neu gebaut.
- Prüfsumme der Quelle
- c7bdcfa9b699280d665b372974108dd1…
- Positionen
- 1.005, Nummer 1 bis 1006
- Abgleiche festgehalten
- 1
Eine Novelle ist angekündigt: die Überprüfung der Gebührenordnung läuft, mit Ergebnissen wird für Ende 2026 gerechnet. Kommt eine neue Fassung, steht sie hier - und die Beträge auf allen Seiten ziehen mit, weil keiner von ihnen im Text steht.
Eine Rechnung liegt vor dir? Dann prüfe sie gegen genau diese Fassung - Position für Position, mit Faktor und Paragraf.
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