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Änderungen an der Gebührenordnung

Ändert sich die Verordnung, ändern sich an einem Tag alle Beträge auf dieser Seite. Deshalb steht keine Zahl im Text, sondern jede kommt aus der amtlichen Fassung - und ein Wächter sieht täglich nach, ob sich die Quelle bewegt hat.

Gültige FassungArt. 2 V v. 15.3.2023 I Nr. 70

Tierärztegebührenordnung vom 15. August 2022 (BGBl. I S. 1401)

Zuletzt abgeglichen12.08.2026

Die Quelle war unverändert.

Was bisher passiert ist

DatumWasFundstelle
10.08.2026Alle Positionen des Gebührenverzeichnisses maschinell aus der amtlichen Fassung übernommen, dazu 13 Rechenregeln mit wörtlichem Zitat und Paragraf.Diese Seite
15.03.2023Änderung durch Artikel 2 der Verordnung vom 15. März 2023. Das ist der aktuelle Stand.BGBl. I Nr. 70
22.11.2022Textnachweis ab diesem Tag. Ab hier gilt die Fassung, aus der wir rechnen.BGBl. I 2022, 1404 - 1435
15.08.2022Die Tierärztegebührenordnung wird erlassen.BGBl. I S. 1401

Wie der Abgleich läuft

Wir laden täglich die amtliche Fassung von www.gesetze-im-internet.de und bilden ihre Prüfsumme. Stimmt sie mit der Summe überein, aus der wir gerechnet haben, ist nichts passiert. Weicht sie ab, schlägt der Wächter an und die Seite wird erst nach einer Sichtprüfung neu gebaut.

Prüfsumme der Quelle
c7bdcfa9b699280d665b372974108dd1…
Positionen
1.005, Nummer 1 bis 1006
Abgleiche festgehalten
1

Eine Novelle ist angekündigt: die Überprüfung der Gebührenordnung läuft, mit Ergebnissen wird für Ende 2026 gerechnet. Kommt eine neue Fassung, steht sie hier - und die Beträge auf allen Seiten ziehen mit, weil keiner von ihnen im Text steht.

Eine Rechnung liegt vor dir? Dann prüfe sie gegen genau diese Fassung - Position für Position, mit Faktor und Paragraf.

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