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Was die Begriffe auf einer Tierarztrechnung bedeuten

Auf einer Rechnung stehen Wörter, die sonst nirgends vorkommen. Jeder Begriff hier hängt an genau einer Regel der Gebührenordnung - mit Paragraf und Wortlaut.

Faktor

Die Zahl, mit der die Praxis den amtlichen Satz einer Position multipliziert.

§ 2 Absatz 1

Einfacher Satz

Der Betrag, der im amtlichen Gebührenverzeichnis steht - die Untergrenze, nicht der Preis.

§ 1 Absatz 2

Umsatzsteuer

Kommt auf die Gebühr obendrauf - die Sätze im Verzeichnis sind netto.

§ 1 Absatz 3

Notdienst

Außerhalb der Sprechzeiten gilt ein anderer Gebührenrahmen - der zwei- bis vierfache Satz.

§ 4 Absatz 1

Notdienstgebühr

Ein fester Betrag zusätzlich zu den Leistungen - je Angelegenheit aber nur einmal.

§ 4 Absatz 2

Zuschlag auf Verlangen

Wer außerhalb der Sprechzeiten auf einem Termin besteht, zahlt einen Aufschlag auf die einfachen Sätze.

§ 3 Absatz 3

Sprechstundenzeiten

Wann eine Leistung erbracht wurde, entscheidet mit darüber, welcher Rahmen gilt.

§ 2 Absatz 2

Material und Arzneimittel

Stehen nicht im Gebührenverzeichnis und werden neben der Gebühr berechnet.

§ 7 Absatz 2

Abweichende Vereinbarung

Nur mit ihr darf über dem dreifachen oder unter dem einfachen Satz abgerechnet werden - und sie muss …

§ 5 Absatz 1

Doppelbewertung

Dieselbe Leistung darf nicht zweimal berechnet werden.

§ 6

Laufende Nummer

Die Ziffer aus dem Gebührenverzeichnis, die auf jeder Rechnungsposition stehen muss.

§ 7 Absatz 4

Analogberechnung

Für Leistungen, die im Verzeichnis fehlen, wird eine vergleichbare Position herangezogen.

§ 8

Wegegeld

Der Betrag für die Fahrt, wenn die Praxis zum Tier kommt.

§ 10 Absatz 2

Rechnung Position für Position prüfen · Alle Positionen durchsuchen · Wie eine Rechnung aufgebaut ist