Was die Begriffe auf einer Tierarztrechnung bedeuten
Auf einer Rechnung stehen Wörter, die sonst nirgends vorkommen. Jeder Begriff hier hängt an genau einer Regel der Gebührenordnung - mit Paragraf und Wortlaut.
Faktor
Die Zahl, mit der die Praxis den amtlichen Satz einer Position multipliziert.
§ 2 Absatz 1Einfacher Satz
Der Betrag, der im amtlichen Gebührenverzeichnis steht - die Untergrenze, nicht der Preis.
§ 1 Absatz 2Umsatzsteuer
Kommt auf die Gebühr obendrauf - die Sätze im Verzeichnis sind netto.
§ 1 Absatz 3Notdienst
Außerhalb der Sprechzeiten gilt ein anderer Gebührenrahmen - der zwei- bis vierfache Satz.
§ 4 Absatz 1Notdienstgebühr
Ein fester Betrag zusätzlich zu den Leistungen - je Angelegenheit aber nur einmal.
§ 4 Absatz 2Zuschlag auf Verlangen
Wer außerhalb der Sprechzeiten auf einem Termin besteht, zahlt einen Aufschlag auf die einfachen Sätze.
§ 3 Absatz 3Sprechstundenzeiten
Wann eine Leistung erbracht wurde, entscheidet mit darüber, welcher Rahmen gilt.
§ 2 Absatz 2Material und Arzneimittel
Stehen nicht im Gebührenverzeichnis und werden neben der Gebühr berechnet.
§ 7 Absatz 2Abweichende Vereinbarung
Nur mit ihr darf über dem dreifachen oder unter dem einfachen Satz abgerechnet werden - und sie muss …
§ 5 Absatz 1Doppelbewertung
Dieselbe Leistung darf nicht zweimal berechnet werden.
§ 6Laufende Nummer
Die Ziffer aus dem Gebührenverzeichnis, die auf jeder Rechnungsposition stehen muss.
§ 7 Absatz 4Analogberechnung
Für Leistungen, die im Verzeichnis fehlen, wird eine vergleichbare Position herangezogen.
§ 8Wegegeld
Der Betrag für die Fahrt, wenn die Praxis zum Tier kommt.
§ 10 Absatz 2Rechnung Position für Position prüfen · Alle Positionen durchsuchen · Wie eine Rechnung aufgebaut ist