Glossar · § 10 Absatz 2
Wegegeld: was das auf der Tierarztrechnung bedeutet
Der Betrag für die Fahrt, wenn die Praxis zum Tier kommt.
Ausführlich
Bei einem Hausbesuch fällt neben den Leistungen ein Wegegeld an. Es hängt an der zurückgelegten Strecke und nicht am Aufwand der Behandlung. Bei Hund und Katze kommt es selten vor, bei Pferden und im Bestand dagegen regelmäßig.
Was die Verordnung dazu sagt
§ 10 Absatz 2 Das Wegegeld beträgt bei eigener Benutzung eines Kraftfahrzeuges je Doppelkilometer 3,50 Euro, insgesamt jedoch mindestens 13 Euro. Werden auf einer Fahrt mehrere Tierhalter besucht, so ist das Wegegeld anteilig zu berechnen.
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Hängt damit zusammen
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