Glossar · § 7 Absatz 4
Laufende Nummer: was das auf der Tierarztrechnung bedeutet
Die Ziffer aus dem Gebührenverzeichnis, die auf jeder Rechnungsposition stehen muss.
Ausführlich
Ohne sie ist eine Rechnung nicht prüfbar: erst die Nummer sagt, welcher einfache Satz gilt, und erst daraus lässt sich der Faktor errechnen. Die Verordnung schreibt sie deshalb als Pflichtangabe vor. Eine Rechnung mit bloßen Beschreibungen und Beträgen erfüllt das nicht.
Was die Verordnung dazu sagt
§ 7 Absatz 4 Die Rechnung muss mindestens enthalten: 1. das Datum der Erbringung der Leistung, 2. die Tierart, für die die Leistung erbracht worden ist, 3. die Diagnose oder den Grund der Konsultation der Tierärztin oder des Tierarztes, 4.
Steht der Begriff auf deiner Rechnung? Dann prüfe sie Position für Position · Oder rechne eine einzelne Position durch
Hängt damit zusammen
Du musst das nicht allein klären
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