Glossar · § 4 Absatz 2
Notdienstgebühr: was das auf der Tierarztrechnung bedeutet
Ein fester Betrag zusätzlich zu den Leistungen - je Angelegenheit aber nur einmal.
Ausführlich
Die Notdienstgebühr ist keine Leistung mit eigener Nummer, sondern ein Zuschlag mit festem Betrag. Wichtig ist die Begrenzung: in derselben Angelegenheit darf sie nur einmal erhoben werden, auch wenn mehrere Tiere desselben Halters in einem Termin versorgt wurden. Steht sie zweimal auf einer Rechnung für denselben Besuch, lohnt die Nachfrage.
Sie beträgt 50,00 Euro.
Was die Verordnung dazu sagt
§ 4 Absatz 2 Die Notdienstgebühr darf in der gleichen Angelegenheit nur einmal erhoben werden, auch wenn mehrere Tiere eines Tierhalters im Rahmen des Notdienstes tierärztlich versorgt werden müssen.
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Hängt damit zusammen
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