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Teil C · Hämatologie

Nicht chirurgische Behandlungen nach GOT: Nr. 627 bis 642

16 Positionen der Gebührenordnung. Der einfache Satz reicht von 3,82 bis 80,00 Euro netto - was am Ende auf der Rechnung steht, hängt zusätzlich am Faktor.

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Nr.Leistung1-fach2-fach3-fach
627Blutprobenentnahme venös, bis zu vier Tieren, je Tier10,2620,5230,78
628Blutprobenentnahme arteriell, bis zu vier Tieren, je Tier15,3930,7846,17
629Blutprobenentnahme, venös, Pferd, Hausequiden, Kameliden, Rind, Schwein, nicht domestizierte Tiere, ab dem fünften Tier, je Tier6,1612,3218,48
630Blutprobenentnahme, venös, Ferkel und Läufer, ab dem fünften Tier, je Tier4,589,1613,74
631Blutprobenentnahme, venös, kleine Hauswiederkäuer, ab dem fünften Tier, je Tier4,589,1613,74
632Blutprobenentnahme, venös, Fische, ab dem fünften Tier, je Tier4,589,1613,74
633Blutprobenentnahme, venös, Nutzgeflügel, ab dem fünften Tier, je Tier3,827,6411,46
634Blutprobenentnahme bei unzureichend fixierten Rindern oder Schweinen12,3424,6837,02
635Blutprobenentnahme bei Fleischrindern und anderen Tieren in Extensivhaltung12,3424,6837,02
636Aderlass27,4854,9682,44
637Blutgewinnung zur Transfusion56,25112,50168,75
638Bluttransfusion einschließlich Überwachung80,00160,00240,00
639Knochenmark- oder Aspirations-Probennahme36,5773,14109,71
640mikroskopische Untersuchung des Aspirates24,3848,7673,14
641Knochenmark mittels Entnahme eines Stanzzylinders36,5773,14109,71
642mikroskopische Untersuchung des Stanzzylinders24,3848,7673,14

Alle Beträge netto. 1 dieser Positionen haben eine eigene Seite mit Rechenweg - die Nummer ist dann verlinkt.

§ 2 Absatz 1 Die Höhe der einzelnen Gebühr bemisst sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach dem Einfachen bis Dreifachen des Gebührensatzes.

§ 1 Absatz 3 In den im Gebührenverzeichnis aufgeführten Gebührensätzen ist die Umsatzsteuer nicht enthalten.

Behandlungen mit Positionen aus diesem Bereich

Woher die Zahlen kommen

Jede Zahl auf dieser Seite stammt aus der amtlichen Fassung der Gebührenordnung. Wir haben sie maschinell übernommen und prüfen täglich, ob sich die Quelle geändert hat.

Rechtsgrundlage
Tierärztegebührenordnung vom 15. August 2022 (BGBl. I S. 1401)
Stand der Fassung
Geändert durch Art. 2 V v. 15.3.2023 I Nr. 70, in Kraft seit 22.11.2022
Gebührenverzeichnis
BGBl. I 2022, 1404 - 1435
Umfang
1.005 Positionen, Nummer 1 bis 1006
Prüfsumme der Quelldatei
c7bdcfa9b699280d665b372974108dd1
Zuletzt geprüft
10.08.2026

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