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Teil C · Stomatologie

Zahnextraktion nach GOT: Nr. 951 bis 956

6 Positionen der Gebührenordnung. Der einfache Satz reicht von 10,26 bis 180,94 Euro netto - was am Ende auf der Rechnung steht, hängt zusätzlich am Faktor.

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Nr.Leistung1-fach2-fach3-fach
951Zahnextraktion10,2620,5230,78
952Zahnextraktion Pferd, Equiden, Kameliden35,9471,88107,82
953Zahnextraktion Rind15,7531,5047,25
954Extraktion fehlgestellter Incisivi, Heimsäugetiere30,7861,5692,34
955Zahnextraktion kompliziert41,0482,08123,12
956Zahnextraktion kompliziert, Pferd, Equiden, Kameliden180,94361,88542,82

Alle Beträge netto. 3 dieser Positionen haben eine eigene Seite mit Rechenweg - die Nummer ist dann verlinkt.

§ 2 Absatz 1 Die Höhe der einzelnen Gebühr bemisst sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach dem Einfachen bis Dreifachen des Gebührensatzes.

§ 1 Absatz 3 In den im Gebührenverzeichnis aufgeführten Gebührensätzen ist die Umsatzsteuer nicht enthalten.

Behandlungen mit Positionen aus diesem Bereich

Woher die Zahlen kommen

Jede Zahl auf dieser Seite stammt aus der amtlichen Fassung der Gebührenordnung. Wir haben sie maschinell übernommen und prüfen täglich, ob sich die Quelle geändert hat.

Rechtsgrundlage
Tierärztegebührenordnung vom 15. August 2022 (BGBl. I S. 1401)
Stand der Fassung
Geändert durch Art. 2 V v. 15.3.2023 I Nr. 70, in Kraft seit 22.11.2022
Gebührenverzeichnis
BGBl. I 2022, 1404 - 1435
Umfang
1.005 Positionen, Nummer 1 bis 1006
Prüfsumme der Quelldatei
c7bdcfa9b699280d665b372974108dd1
Zuletzt geprüft
10.08.2026

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