Teil B · Teil B: Besondere Leistungen
GOT Nr. 105: Punktion/Biopsie endoskopisch, zusätzlich zur Endoskopie
Der einfache Satz beträgt 38,35 Euro netto. Was am Ende auf der Rechnung steht, hängt am Faktor - und den kannst du nachrechnen.
So steht er im Gebührenverzeichnis.
Der übliche Ansatz, mit 19 Prozent Umsatzsteuer.
Die Nummer stammt von einer Rechnung? Dann prüfe sie Position für Position - wir ermitteln den angesetzten Faktor und halten ihn gegen den Rahmen.
Was bei welchem Faktor herauskommt
| Faktor | Netto | Brutto | Wann |
|---|---|---|---|
| 1-fach | 38,35 | 45,64 | Untergrenze des Rahmens |
| 2-fach | 76,70 | 91,27 | der uebliche Ansatz in der Praxis |
| 3-fach | 115,05 | 136,91 | Obergrenze ohne Vereinbarung |
| 4-fach | 153,40 | 182,55 | nur im Notdienst |
§ 2 Absatz 1 Die Höhe der einzelnen Gebühr bemisst sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach dem Einfachen bis Dreifachen des Gebührensatzes.
§ 1 Absatz 3 In den im Gebührenverzeichnis aufgeführten Gebührensätzen ist die Umsatzsteuer nicht enthalten.
Was nicht in diesem Betrag steckt
Arzneimittel und verbrauchtes Material werden neben der Gebühr berechnet, ebenso jede weitere Leistung mit eigener Nummer. Eine Rechnung besteht fast nie aus einer einzigen Position.
§ 7 Absatz 2 Neben den Gebühren für Leistungen nach dem Gebührenverzeichnis können nur Entschädigungen, Auslagen, Entgelte für Arzneimittel und für verbrauchtes sowie abgegebenes Material berechnet werden.
Wo diese Nummer im Verzeichnis steht
Nr. 105 gehört zu Teil B, Fachgebiet Teil B: Besondere Leistungen. Die Verordnung nennt hier keine Tierart - die Position gilt tierartunabhängig.
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Häufige Fragen
Was bedeutet Nr. 105 auf meiner Tierarztrechnung?
Wie rechne ich den Faktor aus?
Ist die Umsatzsteuer in 38,35 Euro enthalten?
Was gilt für Nr. 105 im Notdienst?
Du musst das nicht allein klären
Wenn du unsicher bist, gibt es Stellen, die deine Rechnung fachlich prüfen - unabhängig von uns und näher dran als jede Website.
Woher die Zahlen kommen
Jede Zahl auf dieser Seite stammt aus der amtlichen Fassung der Gebührenordnung. Wir haben sie maschinell übernommen und prüfen täglich, ob sich die Quelle geändert hat.
- Rechtsgrundlage
- Tierärztegebührenordnung vom 15. August 2022 (BGBl. I S. 1401)
- Stand der Fassung
- Geändert durch Art. 2 V v. 15.3.2023 I Nr. 70, in Kraft seit 22.11.2022
- Gebührenverzeichnis
- BGBl. I 2022, 1404 - 1435
- Umfang
- 1.005 Positionen, Nummer 1 bis 1006
- Prüfsumme der Quelldatei
- c7bdcfa9b699280d665b372974108dd1
- Zuletzt geprüft
- 10.08.2026
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