Teil A · Teil A: Grundleistungen
GOT Nr. 16: Allgemeine Untersuchung mit Beratung, Hund, Katze, Frettchen
Der einfache Satz beträgt 23,62 Euro netto. Was am Ende auf der Rechnung steht, hängt am Faktor - und den kannst du nachrechnen.
So steht er im Gebührenverzeichnis.
Der übliche Ansatz, mit 19 Prozent Umsatzsteuer.
Die Nummer stammt von einer Rechnung? Dann prüfe sie Position für Position - wir ermitteln den angesetzten Faktor und halten ihn gegen den Rahmen.
Was bei welchem Faktor herauskommt
| Faktor | Netto | Brutto | Wann |
|---|---|---|---|
| 1-fach | 23,62 | 28,11 | Untergrenze des Rahmens |
| 2-fach | 47,24 | 56,22 | der uebliche Ansatz in der Praxis |
| 3-fach | 70,86 | 84,32 | Obergrenze ohne Vereinbarung |
| 4-fach | 94,48 | 112,43 | nur im Notdienst |
§ 2 Absatz 1 Die Höhe der einzelnen Gebühr bemisst sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach dem Einfachen bis Dreifachen des Gebührensatzes.
§ 1 Absatz 3 In den im Gebührenverzeichnis aufgeführten Gebührensätzen ist die Umsatzsteuer nicht enthalten.
Was nicht in diesem Betrag steckt
Arzneimittel und verbrauchtes Material werden neben der Gebühr berechnet, ebenso jede weitere Leistung mit eigener Nummer. Eine Rechnung besteht fast nie aus einer einzigen Position.
§ 7 Absatz 2 Neben den Gebühren für Leistungen nach dem Gebührenverzeichnis können nur Entschädigungen, Auslagen, Entgelte für Arzneimittel und für verbrauchtes sowie abgegebenes Material berechnet werden.
Wo diese Nummer im Verzeichnis steht
Nr. 16 gehört zu Teil A, Fachgebiet Teil A: Grundleistungen. Die Verordnung nennt hier Hund, Katze oder Frettchen ausdrücklich.
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Behandlungen, bei denen Nr. 16 anfällt
Diese Position steht selten allein. Hier ist sie Teil einer vollständig durchgerechneten Behandlung:
Häufige Fragen
Was bedeutet Nr. 16 auf meiner Tierarztrechnung?
Wie rechne ich den Faktor aus?
Ist die Umsatzsteuer in 23,62 Euro enthalten?
Was gilt für Nr. 16 im Notdienst?
Du musst das nicht allein klären
Wenn du unsicher bist, gibt es Stellen, die deine Rechnung fachlich prüfen - unabhängig von uns und näher dran als jede Website.
Woher die Zahlen kommen
Jede Zahl auf dieser Seite stammt aus der amtlichen Fassung der Gebührenordnung. Wir haben sie maschinell übernommen und prüfen täglich, ob sich die Quelle geändert hat.
- Rechtsgrundlage
- Tierärztegebührenordnung vom 15. August 2022 (BGBl. I S. 1401)
- Stand der Fassung
- Geändert durch Art. 2 V v. 15.3.2023 I Nr. 70, in Kraft seit 22.11.2022
- Gebührenverzeichnis
- BGBl. I 2022, 1404 - 1435
- Umfang
- 1.005 Positionen, Nummer 1 bis 1006
- Prüfsumme der Quelldatei
- c7bdcfa9b699280d665b372974108dd1
- Zuletzt geprüft
- 10.08.2026
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