Rechnung verstehen
Dreifacher Satz beim Tierarzt: wann er erlaubt ist
Bis zum Dreifachen des einfachen Satzes darf eine Praxis gehen - nach billigem Ermessen. Was das heißt, wo die Grenze liegt und wie du den Faktor erkennst.
Auf der Rechnung steht das Dreifache dessen, was im Gebührenverzeichnis steht - darf die das? Die kurze Antwort: ja, ziemlich oft. Die längere Antwort lohnt sich trotzdem, denn sie sagt dir auch, wo die Grenze wirklich verläuft und woran du erkennst, ob sie eingehalten wurde.
Die Regel, um die es geht
Der Betrag im Verzeichnis ist nicht der Preis, sondern der Startpunkt eines Rahmens:
(1) Die Höhe der einzelnen Gebühr bemisst sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach dem Einfachen bis Dreifachen des Gebührensatzes. Die Gebühr ist innerhalb dieses Rahmens nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalles zu bestimmen, insbesondere unter Berücksichtigung 1. der Schwierigkeit der Leistungen, 2. des Zeitaufwandes, 3. des Zeitpunktes des Erbringens der Leistungen, 4. des Wertes des Tieres und 5. der örtlichen Verhältnisse. Bemessungskriterien, die bereits in der Leistungsbeschreibung berücksichtigt worden sind, haben hierbei außer Betracht zu bleiben.
Das Einfache bis Dreifache ist also der ganz normale Spielraum. Und die Verordnung sagt auch, wonach sich die Höhe richtet: nach der Schwierigkeit der Leistung, dem Zeitaufwand, dem Zeitpunkt, dem Wert des Tieres und den örtlichen Verhältnissen. Eine komplizierte Narkose bei einem alten Tier, spät am Abend, in einer teuren Großstadtlage - das sind genau die Umstände, für die der obere Rand gedacht ist.
Liegt deine Rechnung in diesem Rahmen?
Du musst das nicht von Hand durchrechnen - trag die Positionen ein, wir übernehmen das Nachrechnen und halten jeden Faktor gegen den Rahmen der Verordnung.
Was "billiges Ermessen" bedeutet
Billiges Ermessen heißt nicht "freie Wahl". Die Praxis muss die Umstände des Einzelfalls bewerten - und sie darf dabei nichts doppelt zählen:
Eine Gebühr darf für eine Leistung nicht berechnet werden, die nach den Leistungsansätzen des Gebührenverzeichnisses Teil einer anderen Leistung ist, wenn für letztere eine Gebühr berechnet wird.
Was schon in der Leistungsbeschreibung steckt, darf den Faktor nicht noch einmal erhöhen. Steht in der Position bereits "kompliziert", ist die Kompliziertheit verbraucht. Das ist die feine, aber wichtige Grenze zwischen Ermessen und Willkür.
Einen Anspruch auf den einfachen Satz gibt es übrigens nicht. Wer den Betrag aus dem Verzeichnis für den Normalpreis hält, hält die Untergrenze für die Mitte.
Die harte Grenze: mehr als dreifach nur mit Unterschrift vorher
Oberhalb des Dreifachen hört das Ermessen auf:
(1) Überschreitungen des Dreifachen der Gebührensätze oder eine Unterschreitung der einfachen Gebührensätze sind im begründeten Einzelfall vor Erbringen der Leistung der Tierärztin oder des Tierarztes zu vereinbaren. Die Vereinbarung bedarf der Textform. Die Tierärztin oder der Tierarzt hat dem Zahlungspflichtigen ein Doppel der von ihm und dem Zahlungspflichtigen gezeichneten Textform auszuhändigen oder elektronisch zu übermitteln.
Vor der Behandlung, in Textform - beides muss stimmen. Eine Rechnung, die ohne solche Vereinbarung über den dreifachen Satz hinausgeht, ist der klarste Befund, den eine Prüfung liefern kann. Nicht "zu teuer", sondern außerhalb des Rahmens.
Im Notdienst gilt ein anderer Rahmen
Nachts, am Wochenende und an Feiertagen verschiebt sich alles um eine Stufe:
(1) Für Leistungen, die bei Nacht, am Wochenende oder an einem Feiertag im Rahmen eines tierärztlichen Notdienstes erbracht werden, erhöhen sich die einfachen Gebührensätze nach § 2 Absatz 1 Satz 1 auf das Zweifache und nach Maßgabe des § 2 Absatz 1 Satz 2 bis auf das Vierfache. In den Fällen des Satzes 1 steht der Tierärztin oder dem Tierarzt daneben und abweichend von § 2 Absatz 1 Satz 1 eine Notdienstgebühr in Höhe von 50 Euro zu.
Dazu kommt einmal je Angelegenheit die Notdienstgebühr von 50,00 €. Ein dreifacher Satz im Notdienst ist also kein Grenzfall, sondern die Mitte des dort zulässigen Rahmens. Was im Notdienst sonst noch anders läuft, steht im eigenen Artikel.
So erkennst du den Faktor auf deiner Rechnung
Der Faktor steht selten als Zahl auf der Rechnung - aber er lässt sich errechnen: berechneter Betrag geteilt durch den einfachen Satz mal Anzahl. Die Allgemeine Untersuchung mit Beratung, Position 16, steht mit 23,62 € netto im Verzeichnis; steht auf der Rechnung das Doppelte, war es Faktor zwei.
Das funktioniert nur, wenn neben jeder Position ihre laufende Nummer steht - und genau die ist Pflicht:
(4) Die Rechnung muss mindestens enthalten: 1. das Datum der Erbringung der Leistung, 2. die Tierart, für die die Leistung erbracht worden ist, 3. die Diagnose oder den Grund der Konsultation der Tierärztin oder des Tierarztes, 4. die berechnete Leistung mit Angabe der laufenden Nummer in der ersten Spalte des Gebührenverzeichnisses, 5. den Rechnungsbetrag, 6. die Umsatzsteuer. Entschädigungen, Auslagen, Entgelte für Arzneimittel und für verbrauchtes sowie abgegebenes Material nach Absatz 2 sind, soweit sie nicht in den Gebührensätzen des Gebührenverzeichnisses enthalten sind, gesondert auszuweisen. Im Übrigen ist die Rechnung auf Verlangen des Zahlungspflichtigen aufzugliedern.
Du musst das nicht von Hand rechnen: unser Prüfer ermittelt den Faktor je Zeile und hält ihn gegen den Rahmen - tagsüber gegen das Einfache bis Dreifache, im Notdienst gegen das Zwei- bis Vierfache.