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Nach der Rechnung

Tierarztrechnung nicht bezahlen können: was jetzt zählt

Erst prüfen, ob der Betrag im amtlichen Rahmen liegt, dann früh mit der Praxis reden - Ratenzahlung ist Kulanz, kein Anspruch. Und wo es Hilfe gibt.

Von Matthias GandkeStand 16.08.20265 Minuten

Die Behandlung war nötig, die Rechnung ist da - und das Konto gibt sie nicht her. Diese Lage ist unangenehm, aber sie hat eine sinnvolle Reihenfolge. Wer sie einhält, zahlt am Ende nicht mehr als nötig und verliert nicht das Verhältnis zu seiner Praxis.

Schritt 1: Erst prüfen, dann verhandeln

Bevor du über Raten verhandelst, solltest du wissen, ob der Betrag überhaupt stimmt. Jede Tierarztrechnung folgt der amtlichen Gebührenordnung, und die setzt jedem Betrag einen Rahmen:

(1) Die Höhe der einzelnen Gebühr bemisst sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach dem Einfachen bis Dreifachen des Gebührensatzes. Die Gebühr ist innerhalb dieses Rahmens nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalles zu bestimmen, insbesondere unter Berücksichtigung 1. der Schwierigkeit der Leistungen, 2. des Zeitaufwandes, 3. des Zeitpunktes des Erbringens der Leistungen, 4. des Wertes des Tieres und 5. der örtlichen Verhältnisse. Bemessungskriterien, die bereits in der Leistungsbeschreibung berücksichtigt worden sind, haben hierbei außer Betracht zu bleiben.

Liegt eine Position über dem Rahmen, ist das Gespräch mit der Praxis ein anderes - dann geht es nicht um Zahlungsaufschub, sondern um eine Korrektur. Liegt alles im Rahmen, weißt du wenigstens sicher, dass du über einen korrekten Betrag verhandelst. Was bei einer zu hohen Rechnung zu tun ist, steht im eigenen Artikel.

Liegt deine Rechnung in diesem Rahmen?

Du musst das nicht von Hand durchrechnen - trag die Positionen ein, wir übernehmen das Nachrechnen und halten jeden Faktor gegen den Rahmen der Verordnung.

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Schritt 2: Falls du nicht prüfen kannst - verlang eine vollständige Rechnung

Kommst du in Schritt 1 nicht weiter, weil neben den Positionen keine laufenden Nummern stehen, ist das kein Pech, sondern ein Mangel der Rechnung - die Nummern sind eine Vorgabe der Verordnung:

(4) Die Rechnung muss mindestens enthalten: 1. das Datum der Erbringung der Leistung, 2. die Tierart, für die die Leistung erbracht worden ist, 3. die Diagnose oder den Grund der Konsultation der Tierärztin oder des Tierarztes, 4. die berechnete Leistung mit Angabe der laufenden Nummer in der ersten Spalte des Gebührenverzeichnisses, 5. den Rechnungsbetrag, 6. die Umsatzsteuer. Entschädigungen, Auslagen, Entgelte für Arzneimittel und für verbrauchtes sowie abgegebenes Material nach Absatz 2 sind, soweit sie nicht in den Gebührensätzen des Gebührenverzeichnisses enthalten sind, gesondert auszuweisen. Im Übrigen ist die Rechnung auf Verlangen des Zahlungspflichtigen aufzugliedern.

Bitte in dem Fall um eine Rechnung, die den Vorgaben entspricht. Das ist dein gutes Recht, keine Frechheit.

Schritt 3: Früh reden, nicht spät

Ratenzahlung beim Tierarzt ist Kulanz - und das Zeitfenster dafür ist kleiner, als viele denken. Denn wann gezahlt werden muss, regelt die Verordnung durchaus:

(3) Die Vergütung wird fällig, wenn dem Zahlungspflichtigen eine Rechnung erteilt worden ist.

Fällig mit der Rechnung heißt: ein Zahlungsziel oder Raten sind ein Entgegenkommen der Praxis, kein Anspruch. Aber die Chance ist realistisch - viele Praxen arbeiten mit Abrechnungsdienstleistern zusammen, über die sich Teilzahlungen vereinbaren lassen, und fast jede Praxis ist gesprächsbereiter, wenn du von dir aus kommst.

Drei Dinge erhöhen deine Chancen deutlich:

  1. Sprich es an, bevor die Rechnung geschrieben wird - im Idealfall schon vor der Behandlung, spätestens beim Bezahlen an der Rezeption.
  2. Mach einen konkreten, realistischen Vorschlag. Ein Betrag pro Monat, den du sicher halten kannst, ist mehr wert als ein vages "irgendwie später".
  3. Halte die Vereinbarung schriftlich fest - eine kurze Mail reicht. Das schützt beide Seiten.

Was du nicht tun solltest: die Rechnung liegen lassen. Aus einer offenen Forderung können Mahnungen werden, aus Mahnungen ein Inkassoverfahren - teurer wird die Rechnung dadurch, kleiner nie.

Schritt 4: Wenn das Geld grundsätzlich nicht reicht

Wenn nicht diese eine Rechnung das Problem ist, sondern die Tierarztkosten insgesamt, bist du nicht allein. Örtliche Tiertafeln und Hilfsvereine unterstützen Halterinnen und Halter mit wenig Geld - such nach einer Tiertafel in deiner Stadt, die Angebote sind regional organisiert. Und wenn es um die Rechnung selbst geht, nicht ums Geld: die unabhängigen Prüfstellen der Tierärztekammern und weitere Anlaufstellen stehen auf unserer Hilfe-Seite, mit ehrlicher Einordnung, wer wofür zuständig ist.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich die Tierarztrechnung nicht bezahlen kann?
Nichts Gutes, wenn du sie ignorierst - aus einer offenen Rechnung können Mahnungen und im schlimmsten Fall ein Inkassoverfahren werden. Der bessere Weg ist das frühe Gespräch mit der Praxis, am besten bevor die Rechnung überhaupt geschrieben wird - fällig ist sie nämlich schon, sobald sie dir erteilt ist. Danach lohnt der Blick, ob der Betrag überhaupt im Rahmen der Gebührenordnung liegt.
Kann man Tierarztkosten in Raten zahlen?
Oft ja, aber als Entgegenkommen, nicht als Anspruch. Viele Praxen arbeiten mit Abrechnungsdienstleistern zusammen, über die Ratenzahlung möglich ist - das muss in der Regel früh geklärt werden, am besten vor der Behandlung oder direkt beim Bezahlen.
Muss man eine Tierarztrechnung sofort bezahlen?
Die Verordnung sagt dazu einen klaren Satz - fällig wird die Vergütung, wenn dir die Rechnung erteilt worden ist. Ein Zahlungsziel oder Raten sind deshalb Vereinbarungssache mit der Praxis. Genau darum lohnt es sich, Geldsorgen anzusprechen, bevor behandelt wird.
Wer hilft, wenn man die Tierarztrechnung nicht bezahlen kann?
Zuerst die Praxis selbst, denn nur mit ihr lässt sich eine Ratenzahlung vereinbaren. Wenn das Geld grundsätzlich nicht reicht, können örtliche Tiertafeln und Hilfsvereine eine Anlaufstelle sein. Für Streit über die Rechnung selbst stehen die Prüfstellen der Tierärztekammern auf unserer Hilfe-Seite.

Du musst das nicht allein klären

Wenn du unsicher bist, gibt es Stellen, die deine Rechnung fachlich prüfen - unabhängig von uns und näher dran als jede Website.

Wer dir sonst noch weiterhilft

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Woher die Zahlen kommen

Jede Zahl auf dieser Seite stammt aus der amtlichen Fassung der Gebührenordnung. Wir haben sie maschinell übernommen und prüfen regelmäßig, ob sich die Quelle geändert hat - jeder Abgleich steht mit Datum und Prüfsumme im Änderungsverlauf.

Rechtsgrundlage
Tierärztegebührenordnung vom 15. August 2022 (BGBl. I S. 1401)
Stand der Fassung
Geändert durch Art. 2 V v. 15.3.2023 I Nr. 70, in Kraft seit 22.11.2022
Gebührenverzeichnis
BGBl. I 2022, 1404 - 1435
Umfang
1.005 Positionen, Nummer 1 bis 1006
Prüfsumme der Quelldatei
c7bdcfa9b699280d665b372974108dd1
Zuletzt geprüft
12.08.2026

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