Grundlagen
Was ist die GOT? Die Gebührenordnung für Tierärzte erklärt
Die GOT legt für jede tierärztliche Leistung einen amtlichen Rahmen fest. Was sie regelt, was nicht - und warum zwei Rechnungen trotzdem nie gleich aussehen.
Drei Buchstaben tauchen früher oder später bei jeder Tierarztrechnung auf: GOT. Dahinter steckt kein Verband und keine Empfehlung, sondern eine amtliche Rechtsverordnung - die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte. Wer versteht, was sie ist und was nicht, versteht auch, warum eine Rechnung so aussieht, wie sie aussieht.
Eine Verordnung, kein Preisschild
Die GOT ist die Tierärztegebührenordnung vom 15. August 2022 (BGBl. I S. 1401). Ihr Kern ist eine Anlage, das Gebührenverzeichnis: 1.005 Positionen, jede mit laufender Nummer, Leistungsbeschreibung und einem Betrag. Dieser Betrag ist aber nicht der Preis, den du zahlst - er ist der einfache Satz:
(2) Die im Gebührenverzeichnis aufgeführten Gebührensätze entsprechen dem einfachen Satz. Eine Vereinbarung oder Forderung geringerer Gebühren ist nur in den Fällen des § 5 Absatz 1 zulässig; § 5 Absatz 2 bis 4 bleibt unberührt.
Zwei Dinge stecken in diesem einen Absatz. Erstens: der Betrag im Verzeichnis ist der Ausgangspunkt der Rechnung, nicht ihr Ergebnis. Zweitens: ihn zu unterschreiten ist nur in den Fällen zulässig, die die Verordnung in § 5 selbst regelt - genauso wie das Überschreiten des Rahmens. Unter- wie Oberkante sind also keine Frage der Preispolitik, sondern geregelte Ausnahmen mit eigenen Bedingungen.
Der Rahmen: warum dieselbe Behandlung unterschiedlich kostet
Auf den einfachen Satz kommt der Faktor, und für den zieht die Verordnung einen klaren Rahmen:
(1) Die Höhe der einzelnen Gebühr bemisst sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach dem Einfachen bis Dreifachen des Gebührensatzes. Die Gebühr ist innerhalb dieses Rahmens nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalles zu bestimmen, insbesondere unter Berücksichtigung 1. der Schwierigkeit der Leistungen, 2. des Zeitaufwandes, 3. des Zeitpunktes des Erbringens der Leistungen, 4. des Wertes des Tieres und 5. der örtlichen Verhältnisse. Bemessungskriterien, die bereits in der Leistungsbeschreibung berücksichtigt worden sind, haben hierbei außer Betracht zu bleiben.
Das Einfache bis Dreifache ist der normale Spielraum jeder Praxis - bemessen nach Schwierigkeit, Zeitaufwand, Zeitpunkt, Wert des Tieres und örtlichen Verhältnissen. Deshalb kostet dieselbe Zahnreinigung in der Großstadtklinik mehr als auf dem Land, und beides kann korrekt sein. Im organisierten Notdienst gilt ein eigener Rahmen vom Zwei- bis Vierfachen. Wie du den Faktor auf deiner Rechnung zurückrechnest, zeigt der Artikel zum Faktor.
Was nicht im Verzeichnis steht
Der häufigste Irrtum: alles auf der Rechnung stünde im Verzeichnis. Stimmt nicht - zwei große Posten liegen daneben:
(2) Neben den Gebühren für Leistungen nach dem Gebührenverzeichnis können nur Entschädigungen, Auslagen, Entgelte für Arzneimittel und für verbrauchtes sowie abgegebenes Material berechnet werden.
Arzneimittel, Narkosemittel, Implantate, Verbrauchsmaterial: nichts davon hat eine Gebührennummer. Diese Posten kommen neben den Gebühren auf die Rechnung, dazu die Umsatzsteuer, die in den Sätzen nicht enthalten ist.
Eine Zahlungsfrage regelt die Verordnung dagegen sehr wohl - nämlich wann gezahlt werden muss:
(3) Die Vergütung wird fällig, wenn dem Zahlungspflichtigen eine Rechnung erteilt worden ist.
Fällig heißt: mit der Rechnung, nicht irgendwann. Nur die Zahlungsweise - bar, Überweisung oder Raten - bleibt Sache von Praxis und Tierhalter.
Woher unsere Zahlen kommen
Alles, was diese Seite vorrechnet, kommt maschinell aus der amtlichen Fassung der Verordnung - jede der 1.005 Positionen, jede Regel als wörtliches Zitat mit Paragraf. Du kannst das Verzeichnis hier durchsuchen, einzelne Positionen nachschlagen oder gleich deine ganze Rechnung dagegen halten: