Rechnung verstehen
Tierarzt-Hausbesuch: was Anfahrt und Besuch wirklich kosten
Ein Hausbesuch kostet mehr als derselbe Termin in der Praxis - aber nicht beliebig viel. Hausbesuchsgebühr, Wegegeld und Zuschläge, alles mit Paragraf.
Der mobile Tierarzt kommt zur Wohnungstür herein, und die erste Frage ist fast immer dieselbe: Was kostet das im Vergleich zur Praxis? Die Antwort steht vollständig in der Gebührenordnung - ein Hausbesuch hat genau zwei zusätzliche Posten, und beide haben feste Regeln.
Posten 1: die Hausbesuchsgebühr
Für den Besuch selbst gibt es eine eigene Position im Gebührenverzeichnis: Hausbesuch, außer bei landwirtschaftlichen Nutztieren, Nr. 40, mit 34,50 € im einfachen Satz. Wie jede Gebühr kann sie je nach Umständen bis zum Dreifachen angesetzt werden.
Braucht die Tierärztin vor Ort eine Hilfskraft, die du nicht selbst stellst, kommt Nr. 41 dazu (17,25 € im einfachen Satz). Das ist selten - aber wenn es auf der Rechnung steht, ist es keine Fantasieposition.
Posten 2: das Wegegeld
Die Anfahrt ist der Posten, der am häufigsten Fragen auslöst - dabei ist er der am genauesten geregelte:
(2) Das Wegegeld beträgt bei eigener Benutzung eines Kraftfahrzeuges je Doppelkilometer 3,50 Euro, insgesamt jedoch mindestens 13 Euro. Werden auf einer Fahrt mehrere Tierhalter besucht, so ist das Wegegeld anteilig zu berechnen. Bei Fußmärschen oder besonders aufwendigen Fahrten, jeweils bedingt durch widrige Verkehrsverhältnisse, bemisst sich das Wegegeld nach dem Einfachen bis zum Dreifachen der Beträge nach Satz 1.
Drei Dinge stecken in diesem Absatz. Erstens der Tarif: je Doppelkilometer - also je Kilometer Entfernung, Hin- und Rückweg zusammen gedacht - werden 3,50 € fällig, insgesamt aber mindestens 13,00 €. Zweitens die Fairness-Regel: Besucht die Tierärztin auf einer Tour mehrere Haushalte, muss das Wegegeld anteilig aufgeteilt werden - gerade bei mobilen Tierärzten mit Tagesrouten darf die volle Strecke also nicht jedem Halter einzeln berechnet werden. Drittens der Sonderfall: Bei Fußmärschen oder besonders aufwendigen Fahrten darf das Wegegeld auf das Einfache bis Dreifache steigen.
Wie viel bei deiner Entfernung zusammenkommt, rechnet dir <a href="/rechner/">unser Rechner</a> aus - er hat ein eigenes Feld für die Kilometer.
Der Wunschtermin am Wochenende
Ein Klassiker beim Hausbesuch: "Können Sie Samstag kommen?" Wer sich den Termin außerhalb der normalen Zeiten ausdrücklich wünscht, löst einen eigenen Zuschlag aus:
(3) Für Leistungen, die auf Verlangen des Tierhalters bei Nacht, am Wochenende oder an einem Feiertag erbracht werden, erhöhen sich die einfachen Gebührensätze nach Absatz 1 um 100 Prozent und bei landwirtschaftlich genutzten Tieren, die der Erwerbstätigkeit ihres Halters dienen, um 75 Prozent.
Das ist kein Notdienst - es ist dein Wunschtermin. Die einfachen Sätze verdoppeln sich, und das ist rechtens. Kommt die Tierärztin dagegen, weil ein echter Notfall in den organisierten Notdienst fällt, gelten andere Regeln mit eigener Gebühr - die stehen im Notdienst-Artikel.
Einschläfern zu Hause
Der häufigste Grund für einen Hausbesuch ist zugleich der schwerste: der Abschied. Viele Halterinnen und Halter wünschen sich, dass ihr Tier in seiner vertrauten Umgebung gehen darf, und viele Praxen und mobile Tierärzte machen das möglich.
An der Rechnung ändert der Ort wenig: Es gelten dieselben Positionen wie in der Praxis, dazu kommen die Hausbesuchsgebühr und das Wegegeld. Die vollständige Zusammenstellung mit allen Positionen steht auf unseren Seiten zum Abschied - für den Hund und für die Katze.
Was der Hausbesuch nicht ist
Ein Hausbesuch ist kein Freibrief für beliebige Beträge - jede Position auf der Rechnung muss aus dem Gebührenverzeichnis kommen, mit Nummer und Faktor, wie immer. Wenn du eine Hausbesuchs-Rechnung vor dir hast und wissen willst, ob alles im Rahmen liegt: trag sie in den Prüfer ein - Hausbesuchsgebühr und Wegegeld gehören dort einfach als eigene Zeilen dazu.